1. Geräteschuppen Genehmigung bzw. Strafe # 1
    BineS

    Geräteschuppen Genehmigung bzw. Strafe

    Hallo zusammen,
    wir sind absolute "Haus- und Gartenneubesitzer". Wir wohnen in einer Stadt mit 60000 Einwohnern am Stadtrand in einem Reihenmittelhaus.
    Nun wollten wir uns einen Geräteschuppen in den Garten stellen (1,80 x 1,80 m).
    Wir haben bei der Stadt nachgefragt und die sagten, dass ich keins aufstellen darf weil es ausserhalb des im Bebauungsplan vorgesehenen Bereichs liegt.:-( Alle anderen Nachbarn haben aber eins. Das wollte ich dem Herrn auf der Stadt allerdings nicht sagen, da ich meine neuen Nachbarn ja nicht rein reiten wollte.
    Was kann mir schlimmsten falls passieren, wenn ich trotzdem eins aufstelle? Wie hoch sind die Strafen?
    Ausserdem möchte ich die bestehende Terrasse verdoppeln. Brauch ich hierfür auch eine Genhmigung???
    Bin um jede Hilfe dankbar!

  2. Geräteschuppen Genehmigung bzw. Strafe # 2
    Sahne
    Erkunde Dich mal genau beim Bauamt für wieviel m³ umbauten Raum Du überhaupt eine Baugenehmigung bräuchtest. Wenn Dein Gerätehaus unterhalb dieser Grenze ist, kannst Du es aufbauen - ohne Genehmigung. Mit der Vergrößerung der Terrasse würde ich sagen - wo kein Kläger da kein Richter - wie groß sind denn die Terrassen der Nachbarn? Wie willst Du sie vergrößern - mit Fundament, Punktfundament oder in Schotter?

  3. Geräteschuppen Genehmigung bzw. Strafe # 3
    BineS
    Hallo,
    laut Auskunft bei der Behörde darf ich gar kein Gartenhaus (auch kein Gewächshaus) aufstellen, weil es für unser Grundstück einen Bebauungsplan gibt. Dor Regelung mit den bestimmten qm gilt nur wenn kein Bebauungsplan vorhanden ist
    Mich würden die Konsequenzen interesieren wenn ich doch eins hin mach?
    Gruss BineS

  4. Geräteschuppen Genehmigung bzw. Strafe # 4
    Sahne
    Ich würde sagen, im schlimmsten Fall musst Du das Gerätehaus wieder "zurückbauen", sprich abreißen, ABER dann umgehe das doch dadurch, dass Du kein volles Fundament machst, sondern beispielsweise Balken mit Einschlaghülsen in den Boden bringst und darauf dann einen Holzboden machst - dann ist es nämlich normalerweise gar kein Bauwerk mehr. Allerdings ist Baurecht wirklich nicht meine Spezialität, vielleicht gibt es hier ja noch kompetentere Leute. Ich persönlich würde in Deinem Fall einifach machen und basta.

  5. Geräteschuppen Genehmigung bzw. Strafe # 5
    summerwine

    gartenhaus genehmigung

    hallo, habe einen einfachen vorschlag zu machen,
    stelle dich doch bei deinen nachbarn vor, bewundere ihr gartenhäuschen und frage wie die vorgegangen sind.
    soll kein scherz sein, aber so würde ich es machen.
    liebe grüße summerwine

  6. Geräteschuppen Genehmigung bzw. Strafe # 6
    BineS
    Die Idee mit den NAchbarn ist nicht schlecht. Hab ich auch gemacht. Allerdings sind das alles "Schwarzbauten". Ich war die einzige die so dumm war und gefragt hat
    Hoffe, dass das kein Nachspiel für die Nachbarn hat. Da hätte ich sonst viele neue "Freunde".

  7. Geräteschuppen Genehmigung bzw. Strafe # 7
    Sahne
    Dann baue Deins auch einfach hin, die Baubehörde wird sich kaum gegen alle Anwohner stellen.

  8. Geräteschuppen Genehmigung bzw. Strafe # 8
    gartenfee
    Würd' ich auch machen. Gucken kommen die doch bestimmt nicht.

  9. Geräteschuppen Genehmigung bzw. Strafe # 9
    BineS
    Hallo zusammen,
    ich wollte euch mal auf den neusten Stand bringen. Nachdem mein Antrag 3x mal abgelehnt worden ist hab ich mich jetzt mit der Stadt geeinigt. Es wird aufgrund der "rückläufigen Lage" Baurechtlich nicht verfolgt. Nur meine Nachbarn dürfen sich nicht beschweren. Das wird aber kaum kommen, denn die haben selber alle eins.
    Es geht ja doch!

  10. Geräteschuppen Genehmigung bzw. Strafe # 10
    Gothic
    Super.

  11. Geräteschuppen Genehmigung bzw. Strafe # 11
    gartenfee
    Ist doch klasse!

  12. Geräteschuppen Genehmigung bzw. Strafe # 12
    summerwine

    gartenschuppen-genehmigung

    na prima, da hat sich deine hartnäckigkeit
    doch ausgezahlt.



    lieben gruß summerwine

  13. Geräteschuppen Genehmigung bzw. Strafe # 13
    steinfelder
    Betr.: Terrassenvergrößerung
    Wenn es sich um eine sog. Erdterrasse handelt, hast du freie Hand. Erdterrasse bedeutet: kein Betonfundament! Die Terrasse besteht lediglich aus einem Haufen Erdboden, der oben eingeebnet wurde. Ob dann Platten in einem Schotter-, Kies- oder Sandbett verlegt sind, spielt keine Rolle. Zu dieser Regel gibts dann noch jede Menge wenn und aber. So dürfen z.B. Lichtschachte, Kellerfenster oder Lüftungsöffnungen nicht beeinträchtigt werden, keine Staugefahr für Regen- oder Hochwasser entstehen, der Grenzabstand muß mind. 2,50 m betragen usw. Außerdem soll die Größe "angemessen" sein und die Fläche auch als Terrasse genutzt werden. Ein Tennisplatz als Terrasse scheidet also aus.

    Christian

  14. Geräteschuppen Genehmigung bzw. Strafe # 14
    fluke0870
    Hallo BieneS,
    also normalerweise ist ein Gartenhaus ein bewilligungsfreies Bauvorhaben. Es wird ja wohl kaum über 3m Hoch werden.
    Was der Kerl vom Bauamt dir gesagt hat ist Unsinn. Ichgehe mal davon aus es ist auf deinen erschlossen Grundstück innerhalb einer Geschlossen Ortschaft.

    Ich bin auch dabei mir ein Gartenaus zu bauen und den den Garten neu anzulegen. D aich vor kurzen begonnen habe mir einen Pool in den Garten zu bauen habe ich unter Bauvorschriften Poolbau mal alle Bewilligungsfreien Bauten der Länder zusammen gesucht.
    Schau einfach mal nach. Wenn du die Masse einhälst kann der vom Baumat nicht nein sagen.


    Viel Erfolg
    Bernd

    ---
    Mein Schwimmbadbau im Garten

  15. Geräteschuppen Genehmigung bzw. Strafe # 15
    BineS
    Hallo fluke,
    leider ist das bei uns nicht so einfach. Sobald ein Bebauungsplan vorhanden (der das regelt) ist sind auch kleinste Gartenhäuser genehmigunspflichtig. Leider war es bei uns so. In unserer Siedlung sind Gartenhäuser laut Bebauungsplan nur direkt an Garagen angebaut zulässig. Genauso ist bei uns geregelt, welcher Gartenzaun usw. aufgestellt werden darf Damit das ins "Stadtbild" passt.
    Ich denke das ist auch von Bundesland und Stadt unterschiedlich.
    Gruss Sabine

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