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GartenFreundMainz
Hochbeet an Nachbar-Garage - wie muss abgedichtet werden
Hallo,
bin neu hier, habe letztes Jahr gebaut, gerade den Garten soweit grob anlegen lassen und dabei hatten wir die Idee ein Hochbeet an eine an das Grundstück angrezende Garage zu bauen.
Das Hochbeet ist aus Natursteinen - ca. 60cm hoch - als Abdichtung haben wir Noppenfolie zur Garagenwand angebracht (mein Landschaftsgärtner meinte das wäre ok so)...
Jetzt kommt die Nachbarin und sagt, das wäre nicht fachgerecht ausgeführt - da müsste eine Art Entlüftung zwischen Garage und der Folie - das hätte Ihr ein Fachmann gesagt und so könne das Hochbeet auf keinen Fall bleiben...
Mein landschaftsgärtner sieht das zwar nicht so, will nun aber von Ihr wissen was genau Sie sich da vorstellt - ich möchte aber natürlich einen Nachbarschaftsstreit vermeiden und wollte mal fragen ob sich mit dem Thema jemand auskennt und mir sagen kann ob die Abdichtung reicht oder nicht?!?
Bin für Ratschläge dankbar
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Gast13609
Moin Moin,
es könnte auf den Tatbestand der Bodenerhöhung hinauslaufen.
Durch Deinen Nik gehe ich davon aus, das Du in Mainz wohnst. Hier ist das Nachbarrecht für Rheinland-Pfalz anzuwenden.
Dieses führt aus, ich zitiere:
Bodenerhöhungen
§ 43
Grundsatz
Wer den Boden seines Grundstücks über die Oberfläche des Nachbargrundstücks erhöht, muß einen solchen Abstand von der Grenze einhalten oder solche Vorkehrungen treffen und unterhalten, daß eine Schädigung des Nachbargrundstücks insbesondere durch Absturz oder Pressung des Bodens ausgeschlossen ist. Die Verpflichtung geht auf den Rechtsnachfolger über.
Wenn Du mehr darüber nachlesen willst, empfehle ich Dir diesen Link:
http://www.nachbarrecht.de/rheinland-pfalz.html
Grundsätzlich empfehle ich Dir etwa eine Harkenbreite = ca. 30cm, mindestens jedoch ca.15cm, von der Nachbarwand entfent zu bleiben, damit gehst Du jedem Ärger aus dem Weg
Außerdem ist ein Hochbeet, um das man herumgehen kann, viel besser zu bearbeiten.
Grüße
vom FlorianGeändert von Gast13609 (11.02.2014 um 14:29 Uhr) Grund: Link
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Taubert
Ich kenne mich mit der Rechtslage nicht aus, ist mir aber auch Wurscht.
Wenn an einer Wand, Hauswand oder Garagenwand ein Blumenbeet, Hochbeet, Komposter, Misthaufen usw angelegt wird sollte dieser zur Wand abgedichtet werden. Zwischen der Abdichtung und Wand soll eine Luftschicht zur konstanten Belüftung sein. Diese verhinder das sich dort Schimmel bildet der das Mauerwerk sogar zerstören kann.
Kann zu hohen Kosten kommen.
Hat deine Nachbarin recht
Und was Florian1 schreibt, ein Hochbeet zum drum herum laufen ist schönen stimmt.
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GartenFreundMainz
Danke für Eure Meinungen - ich muss das wohl nochmal mit unserem Landschaftsgärtner besprechen - ich hatte ihn vorher darauf angesprochen und er war sich sicher, das das so ok ist - naja, dann muss es vielleicht doch noch umgebaut werden...
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Gast13609
@Taubert
Leider ist es so, das es Leute gibt, die sich an Kleinigkeiten festhalten und ihren Nachbarn das Leben schwer machen. Da kann es schon von Nutzen sein, wenn man sich über die Rechtslage informiert.
Ein Nachbarschaftsstreit ist schneller vom Zaun gebrochen als beigelegt.
Ich weiß wovon ich rede. Ich bin seit 15 Jahren als gerichtlich vereidigter Schiedsmann unserer Stadt mit diesem Thema bestens vertraut.
Friedliche Grüße
vom Florian
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Taubert
Florian 1 da hast du mit sicheheit recht.
Oh die kenne ich, hab so einen Nachbarn. Hat beim Ortnungsamt gearbeitet und macht selbst alles richtig.
Das mit der Rechtslage ist etwas streng geschrieben.
Ich weiß gerade mal was ich auf meinem Grundstück machen darf.
Man da darfste dich ja mit Sachen auseinandersetzen die von vornherein Vermieden werden konnten.
Erst Fragen dan machen hilft.
Freundliche Grüße
Sebastian
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GartenFreundMainz
Der Witz ist - wir hatten der Nachbarin vorher unsere Planungen gezeigt - und da hatte Sie keine Einwände - das haben wir aber natürlich nicht schriftlich gemacht - und das Nachbarschaftsgesetzt sagt ja eigentlich auch nur, das es fachgerecht gemacht werden muss - nur was heisst das in dem Fall?!? Eine Noppenfolie wird ja auch zum Abdichten um das Haus gelegt, da bildet sich doch dann auch kein Schimmel?!?
Ist halt doof, wenn man nach Fertigstellung auf einmal gesagt bekommt, "ne so will ich das nicht"...
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Gast13609
@Taubert
Das stimmt. Aber ich habe einen großen Vorteil: mein eigenes Grundstück.Man da darfste dich ja mit Sachen auseinandersetzen die von vornherein Vermieden werden konnten.
Ich habe schon oft eine Verhandlung im eigenen Garten geführt und an Beispielen in der Praxis gezeigt, wie es gehen könnte.
Immer mit Erfolg.
Grüße
vom FlorianGeändert von Gast13609 (12.02.2014 um 10:44 Uhr) Grund: Anrede
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Gast13609
@GartenfreundMainz
Grundsätzlich ist es so, dass man eine Baulichkeit des Nachbarn nicht unerlaubt in Anspruch nehmen darf. Es ist von Vorteil, wie Du selbst feststellst, wenn das schriftlich gemacht wird.
Zur Begründung: Der Nachbar will/muß seine Wand renovieren. Dazu muß die Wand freiliegen.
Das sog. "Hammerschlags- und Leiterrecht" (s. Nachbarrecht) gibt ihm das Recht, nach vorheriger Ankündigung und terminlicher Abstimmung, Dein Grundstück zu diesem Zweck zu betreten.
Noch ein kleiner Hinweis allgemeiner Art:
Das Nachbarrecht ist "fakultatives Recht", das heißt, zwei Nachbarn können untereinander, abweichend vom Nachbarrecht, neue Vereinbarungen treffen, solange sie nicht ins Notarrecht fallen.
Dann haben die beiden für sich ein neues Recht geschaffen. Aber bitte grundsätzlich in Schriftform.
Dieses neue Recht gilt aber nur für diese beiden, nicht für andere.
Ich hoffe das war jetzt nicht zu weitschweifig.
Grüße
vom Florian
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roswitha63
GartenFreundMainz, es ist sicher nicht so schön, wenn man das jetzt wieder abreißen muss. Aber wenn die Garage durch die Folie und das Hochbeet schaden nimmt, wird es noch viel teurer.
Bei uns am Haus wurde auch so schwarze Noppenfolie angebracht, aber vorher wurde das ganze mit einem Anstrich versehen. Wie das richtig ausgeführt werden soll, kann Dir wohl nur ein Fachmann sagen.
Ich persönlich würde zwischen Hochbeet und Garage etwas Platz lassen, warum wurde hier ja schon geschrieben. Auch das Vereinbarungen schriftlich getroffen werden sollten und nur zwischen den Nachbarn gelten, nicht für eventuelle Nachfolger.
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Gast13609
Hallo zusammen,
solche Vereinbarungen können auch für Rechtsnachfolger verbindlich sein. Es muß nur im Schriftsatz vermerkt sein, was ich für sehr nützlich halte.
Es könnte sonst sein, dass man mit dem derzeitigen Nachbarn eine Vereinbarung zu beiderseitigem Nutzen trifft, aber, wenn der Nachbar wechselt, der neue Nachbar da nichts mehr von wissen will.
So eine Vereinbarung kann vor einer Schiedsperson, für klitzekleines Geld, getroffen werden. Diese erstellt dann einen rechtsgültigen Titel, mit Unterschrift und Dienstsiegel, in Form eines Vergleiches.
Im Streitfall kann aus diesem Titel heraus 30 Jahre lang Vollstreckung betrieben werden.
Dies nur mal so zur allgemeinen Information.
Streitfreie Grüße
vom FlorianGeändert von Gast13609 (14.02.2014 um 09:23 Uhr)
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Jilly
Wir haben unser Haus gekauft und es gab bereits ein Hochbeet, ähnlich wie das den Threaderstellers, auch vor jahren von einem Garten-und Landschaftsbauer angelegt.
Nun haben wir nach dem Kauf den Garten umgestaltet und das Beet entfernt. Schon von aussen war sichtbar, das die verklinkerte Garagenwand einiges davon abbekommen hat. Als wir mit unserer Nachbarin die Garagenwand von innen freigemacht haben (da waren Regale vor und unsere Nachbarin ist nicht mehr ganz so fit), konnte man sehen, da genau an der Stelle die ganze Wand feucht war, auch auf dem Boden war Feuchtigkeit an der Stelle zu erkennen. Nun denn, nachdem dann über mehrere Monate von beiden Seiten die Garagenwand frei war, ist nun alles wieder gut.
Ich denke, manchmal muss man auch auf die Nachbarn und deren Eigentum Rücksicht nehmen. Und wenn das nicht funktioniert, haben diese alles Recht der Welt auch mal zu meckern.
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TineB.
Ein Gärtner sollte doch Interesse haben, dass er um sein Hochbeet von allen Seite herumgehen kann.
Und wenn es 50, 60 cm sind.
Warum muss man an die Wand der Nachbargarage bauen? Für mich unverständlich.
Antworten
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