-
JanLeeHooker
Übernahme eines Pachtvertrages
Hallo zusammen,
ich habe eine wichtige Frage zu der ich bisher nicht wirklich eine Antwort gefunden habe. Meine Freundin und ich kümmern uns jetzt im zweiten Jahr um den Garten einer guten Freundin. Aus gesundheitlichen Gründen konnte Sie das nicht. Nun hat es sich dahin entwickelt, dass Sie den Garten ganz abgeben möchte und wir ihn natürlich gerne übernehmen wollen. Wir sind Födermietglieder im Verein und der Vorstand ist darüber informiert, dass wir uns kümmern. Die Frage ist, wie es rechtlich aussieht mit der Übernahme. Kann unsere Freundin den Garten bzw. Pachtvertrag an uns übergeben? Denn eigentlich gibt es ja auch Wartelisten. Ich weiß, dass es immer Mal wieder dazu kommt, dass Gärten auch quasi unter der Hand weiter gegeben werden. Trotzdem wäre uns wichtig die rechtliche Situation zu kennen. Es würde uns das Herz brechen den Garten abgeben zu müssen.
-
Stichsaege
Hallo JanLeeHooker,
als ich vor einigen Jahren aus gesundheitlichen Gründen meinen Garten (allerdings kein "Vereinsgarten", sondern Verpächter war die Gemeinde) aufgeben musste, haben wir das so gelöst, dass sowohl der Interessent als auch ich in einem kurzen Schreiben die Situation dargelegt haben. Schwerpunkte waren u.a.: Die bisher tadellose Pflege durch den Interessenten während meiner Krankheit, das gute Verhältnis, das der Interessent in dieser Zeit zu den Gartennachbarn aufgebaut hatte etc.
Ruckzuck waren Wartelisten kein Thema mehr ... und die Übergabe konnte statfinden.
Ob das bei "Vereinsgärten" mit ihren oft eigenen Satzungen auch so funktionieren kann - keine Ahnung!
Ich drücke Euch auf alle Fälle mal die Daumen.
Grüße vom
Stichsägerich
-
mario_bln
Rechtlich hast du keinerlei Anspruch darauf. Einzige Chance sich als Partner in den Pachtvertrag mit eintragen zu lassen. Eine Kündigung kann nicht zurück gezogen werden.
-
JanLeeHooker
Gekündigt ist der Vertrag noch nicht. Aber ich dachte, es kann nur immer eine Person im Pachtvertrag stehen. Und heißt "als Partner" als Lebenspartner oder Vertragspartner?
Geändert von JanLeeHooker (03.05.2021 um 20:05 Uhr)
-
MySchlosshof
Hallo JLH,
sucht ein freundliches Gespräch mit dem Vorstand, bzw. Diejenigen, die für die Verpachtung der Parzellen zuständig sind, und stellt die gegenwärtige Situation dar.
Wenn ihr den Garten ohne Beanstandung über längere Zeit stellvertretend gepflegt habt, ist dies doch eine gute Visitenkarte. Wartelisten sind zwar häufig üblich, aber für den Vorstand nicht zwingend.
Einen Rechtsanspruch auf eine Mitgliedschaft im Verein und die Übernahme eines Pachtvertrages habt ihr (leider) nicht. Die Auswahl eines Nachpächters obliegt immer dem Vorstand.
Solltet ihr eine Zusage erhalten, laßt Euch dies bitte schriftlich geben.
Grüße von einem langjährigen Vorstand eines KGV
-
Michi1
Das haben wir hier in der Gartenanlage schon ein paar Mal so gemacht. Aber immer mit einer offiziellen Wertermittlung, nicht das es doch wegen dem Preis später irgendwelche Ungereimtheiten gibt.
-
t.klebi
Die Wertermittlung ist in der Realität ein zahnloser Tiger.
Im Endeffekt bestimmten ausschließlich Angebot und Nachfrage den Kaufpreis.
In meiner Region liegen die realen Kaufpreise deutlich unter dem Wertermittlungspreis eines üblichen und gut gepflegten Kleingartens. Ich habe z.B. etwa 1/3 des Wertermittlungspreises gezahlt. Solang ein derartiges Überangebot an Gärten besteht, wird das hier auch so bleiben.
In anderen Regionen besteht hingegen ein hoher Nachfrageüberhang. Dort wird kein Altpächter seinen Garten unter dem tatsächlichen Marktpreis hergeben. Warum sollte er auch? Was er für die "Einrichtungsgegenstände" seiner Gartenlaub verlangt, ist schließlich seine Sache
Nur in seltenen Konstellationen kommen mal die Wertermittlungen zum Zug. Das passiert z.B. wenn der Verkäufer mehr als die Wertermittlung verlangt, die Käufer aber nicht bereit sind so viel zu zahlen. Es also nicht zum Kauf kommt und der gekündigte Kleingarten wieder an den Verein geht. Dann können die Ergebnisse der Wertermittlung bei der Entschädigung eine Rolle spielen.
-
Michi1
Ohne Wertermittlung geht bei uns nichts. Auch hatten wir nie Probleme da wir immer Leute auf der Warteliste haben. Das letzte Wort hat immer der Vorstand. Auch kostet ja so eine Wertermittlung nicht viel bei uns. (ca. 40 €)
-
t.klebi
-
Michi1
Sie haben Auswirkungen bei uns. Bei der Angabe eines Gartens ist das Ausschlaggebend. Es kann keiner verlangen was er will. Ein Kleingarten soll ja kein Spekulationsobjekt sein. Nur um den Inhalt des Gartenhauses kann verhandelt werden. Als erstes bekommt ein neuer Pächter die Unterlagen der Schätzung zu Gesicht, erst dann kann er sich entscheiden ob er den Garten nimmt oder nicht.
-
t.klebi
Wenn Du meinst.

Du weißt sicher ganz genau, was der Altpächter für die Gegenstände verlangt, die nicht in der Wertermittlung drin stehen, oder?
Meine Güte. Wenn eine Wertermittlung z.B. 2 TEUR ergibt, marktüblich sind in der betreffenden Gegend aber 6 TEUR, dann fließen insgesamt auch genau diese 6 TEUR.
Die 6 TEUR kommen doch nicht von ungefähr, sondern sind ein Resultat eines Nachfrageüberhangs.
Und umgedreht, wenn einer Gegend für den gleichen Garten nur 800 Euro erzielt werden können, kann der Verkäufer noch so viel mit seiner Wertermittlung herumfuchteln. Es gibt nur 800 Euro und nicht mehr.
-
Michi1
Ich habe doch geschrieben alle was innerhalb der Hütte ist kann verhandelt werden. Wenn ich einen Nachpächter die Wertermittlung in die Hand drücke und darauf steht 3.00 €. Dann weiß er auf jeden Fall was die Hütte wert ist. Nicht das er über den Tisch gezogen wird. Wenn der Abgebende zuviel verlangen sollte kann er auf seinen Garten sitzen bleiben. Ist dann sein Problem.
Auch was noch wichtig ist es steht auch drin wenn etwas aus dem Garten entfernt werden muss. Mit Betrag was es kosten würde. Dann können sich die zwei einigen wer es macht.
-
t.klebi
Zum letzten Mal, denn dann gebe ich auf,

Ausgangssituation:
Es gibt mehr potentielle Käufer als Verkäufer, deshalb sind die Käufer bereit 6 TEUR für den Garten zu bezahlen
Ergebnis Wertermittlung = 2 TEUR
Lösung:
Es gibt zwei Kaufverträge:
Nr. 1 Garten für 2 TEUR
Nr. 2 Inventar Hütte/Schuppen für 4 TEUR
Im Zweifel wird der Kaufvertrag Nr. 2 gar nur per Handschlag gemacht.
Alle sind glücklich.
Der Verkäufer hat seinen Wunschpreis. Der Käufer hat seinen Wunschgarten.
Niemand ist reicher oder ärmer als zuvor, denn beide Seiten haben den aus ihrer Sicht korrekten Gegenwert erhalten.
Der Verkäufer tauschte seinen Garten gegen Geld und der Käufer sein Geld gegen einen Garten. Wenn der jetzige Käufer den Garten nach ein paar Jahren wieder verkauft, wird es wieder genauso ablaufen.
-
Michi1
Deswegen hat der Vorstand bei uns das letzte Wort.
Wenn kein Corona mehr ist werden die Kleingärten nicht mehr so gefragt sein. Dann kann er ganz schön Pech haben.
Aber mir ist es doch egal, wir machen es so wie vorgeschrieben.
-
-
Tulpenfreundin
Hallo und herzlich willkommen,
es ist wieder mal so, dass es ganz darauf ankommt, in welchem Bundesland Ihr seid und welche Struktur Ihr habt. Ich kann nur für Berlin sprechen bzw. für unseren Bezirksverband. Denn auch innerhalb Berlins gibt es unterschiedliche Herangehensweisen.
Zunächst ist sicher hilfreich, dass Ihr Fördermitglieder des Vereins seid und der Vorstand über Eure Einbindung informiert ist. Vor Corona hätte ich Menschen in unserem Bezirk geraten, sich auf der Warteliste des Bezirksverbands einzutragen und zwar für genau den Garten - das war durchaus möglich. Aktuell ist die Liste allerdings geschlossen, viel zu viele Nachfragen. Aber vorher hätte ich gesagt, dann vielleicht den Garten noch ein Jahr halten, dann kündigen und Euch als Nachpächter vorschlagen.
Bei unserem Bezirksverband liegt die Verpachtung grundsätzlich in deren Händen. Soll heißen: ist bei uns ein Garten frei, schickt uns der Verband an einem von uns gewählten Tag (früher bis zu 10) Interessenten, die ersten auf der Warteliste. Von denen kann der Vorstand dann aber bestimmen, wer der vor Ort Interesse bekundenden Leute dann den Garten bekommt.
Gelegentlich werden auch hier Gärten zum Beispiel von Eltern an Kinder "weitergegeben" - dann wird aber, wie Michi auch schrieb, vor der neuen Pachtvertragsübergabe zwingend eine Wertermittlung vorgenommen. Die ist natürlich meist insofern rein finanziell eher obsolet, da Sohn dem Papa eher nichts zahlen wird. Aber es wird sozusagen der Ist-Zustand begutachtet und eventuelle über Jahrzehnte entstandene Koniferenmonster oder Versiegelungen werden dann beanstandet (die Vorstände gucken häufig nicht sooo genau hin).
Sprecht möglichst mit dem Vorstand, er scheint Euch ja wohlgesonnen zu sein. Da gibt es sicher eine gute Lösung. Ich drück Euch die Daumen!
Liebe Grüße aus Berlin
-
flammeri
Hallo,
es gibt unterschiedliche Arten von Fördermitgliedern. Bei uns sind z.B. Partner der Kleingärtner Fördermitglieder und die haben schon einen Rechtsanspruch auf den Garten, wenn der Kleingärtner versirbt. Das ist auch in der Satzung so geregelt. Sonst gibt es auch Fördermitglieder ohne Pachtvertrag. So lange diese sich nicht auf eine Warteliste eintragen lassen, haben sie auch keinen Anspruch auf einen Garten...
Ganz einfache Lösung wäre, sich jetzt auf die Warteliste eintragen lassen und den Garten erst dann kündigen zu lassen und zu übernehmen, wenn Ihr ganz oben drauf steht.
Übrigens wird bei uns der komplette Gartenpreis incl. Gerätschaften u.ä. über den Verein gezahlt, da geht nichts unter der Hand...
-
fisole
-
Tulpenfreundin
Das ist allerdings meines Wissens nicht rechtens, denn die Gerätschaften oder auch Einrichtungsgegenstände in der Laube, die ggf. verkauft werden, sind ja nicht Teil der verpachteten Sache, anders als die Laube und das, was sich im Garten befindet, also der Aufwuchs.
Bezüglich der "Ablösesumme" ist das dann aber eben auch relativ wurscht, wenn das über den Verein geht - wenn mein Kind meinen Garten übernehmen würde, würde es nichts an mich zahlen müssen, also wäre das dann ein unnötiger Zahlungsrundlauf. Aber auch bei uns wird das so geregelt. Das ermöglicht dem Bezirksverband, eventuell aufgelaufene geschuldete Summen des abgebenden Pächters gleich abzuziehen. - Ob das allerdings 100% rechtssicher ist, wage ich aus meinem Rechtverständnis heraus auch zu bezweifeln. Hört sich aber fair an
-
JanLeeHooker
Danke für diese Information
---------- Automatische Beitragszusammenführung ---------- ---------- Beitrag hinzugefügt ----------
Vielen Dank
---------- Automatische Beitragszusammenführung ---------- ---------- Beitrag hinzugefügt ----------
Vielen Dank!
-
Michi113.05.2021, 08:31
Ich finde halte gewisse Durchmischung für Sinnvoller. Wenn jüngere auch den Älteren ein bisschen Nachbarschaftshilfe leisten können ist das nicht schlecht. Wenn ich aber immer Gärten nach den System von euch, Alt zu Alt und dann noch Kinder zu Kinder wird alles zu einseitig. Ich habe bemerkt bei Gartenvergabe immer wieder einmal ein Paar mit Kinder dazwischen zu setzen bringt viel. Gestört davon hat sich noch niemand auser solche die den Garten nur genommen haben um zu feiern oder abzuhängen. Diese geben dann bald wieder auf..
Wir haben bis jetzt in unserer Anlage von 80 Gärten immer noch 20 Pächter die schon dabei waren als der Garten vor 39 Jahren angelegt wurde. Es hatte fast schon jeder Nachbarn mit Kinder. Das wächst alles zusammen. Wichtig ist das sich Pächter in die Gemeinschaft einbringen können. -
Chris Arndt13.05.2021, 08:57
Ich finde den letzten Satz von Michi 1 ganz wichtig. Entscheidend ist, dass sich die Pächter
in die Gemeinschaft einbringen. Gartenfreund, die ihren Garten gegenüber
von meinen haben, beteiligen sich an keiner Veranstaltung. Sie kommen nicht mal in ihren
Garten richtig rum. Das sind solche, die sich in ein fertig gesetztes Nest gesetzt haben und
nun geht alles auf Sparflamme weiter.
LG Chris -
Tulpe13.05.2021, 11:41Auch wenn wir ein wenig drauf achten, wen wir wohin setzen - hat bei uns jeder auch schon eine Familie mit Kindern zum Nachbarn gehabt. Wenn die Kinder in der Nähe zusammen spielen können ist es besser. Wir haben z,B. ein großes Territorium. Bei den kleineren Kindern sollten, wie gesagt, der Weg nicht so weit sein. Durch die Besichtigungen der zu verkaufenden "Gärten" erscheinen auch die Interessenten.
Eine Durchmischung ist gut, weil die Jungen von den Alten lernen und in anderen Sachen eben umgekehrt.
Wir haben auch solche Pächter, die am Anfang viel machen und danach auf Sparflamme gehen - so wie bei Chris. -
Trüffel13.05.2021, 12:20
Wir haben inzwischen ca. 80 % Russlanddeutsche und finden keinen Schriftführer und Vorsitzenden. Häufiger Grund sind die mangelnden Sprachkenntnisse oder das Alter.
Deswegen bevorzugen wir Bewerber, die der deutschen Sprache (und Schrift) mächtig sind. Es ist schon oft befremdlich, wenn die Russen unter sich quatschen und einander ansprechen, aber Deutschen eher verschlossen sind. Komme mir manchmal vor wie ein Außenseiter. Das ist nicht bei allen so, aber vorwiegend.
Wodurch werden Eure Bewerber auf die KGA oder freie Gärten aufmerksam?
Wir verlangen übrigens von allen das ausgefüllte Bewerberformular des BZVs und haben gute Erfahrungen damit gemacht.
Viele Grüße aus der Puddingstadt
Petra -
Chris Arndt13.05.2021, 12:54
Hier gibt es keine Warteliste. Die begehrten Gärten werden unter Bekannten oder Verwandten
verschoben. Bei so viel Leerstand ist es noch besser als wenn die Gärten mit Inventar auch noch
verkommen.
LG Chris -
Michi113.05.2021, 12:58
Bei uns gibt es einen schönen Internetauftritt. Es stehen dort zwar keine freien Gärten mehr, hat man eingestellt, weil wenn einer frei war er sofort wieder weg war. Aber es sind von den 25 Gartenanlagen in der Stadt alle Ansprechpartner angegeben.
-
MySchlosshofGestern, 12:00Auch wir betreiben keine Ghettoisierung - schließlich teilen wir unsere 170 Gärten geografisch nicht nach Familien, Ruheständlerinnen, Single, etc. ein. Wir wählen einfach sehr sorgfältig aus. Es gibt Rentner, die haben (weil bereits Großeltern) überhaupt kein Problem mit Kinderlärm zur Mittagszeit oder am Sonntag. Aber es gibt bei uns ruhigere und lebhaftere Ecken in der Anlage.
Ein guter Austausch und gegenseitige Unterstützung ergibt sich bei uns durch die Gemeinschaftsarbeit und durch unsere prima Fachberaterinnen.
Allerdings können und wollen wir keine Beteiligung an Vereinsveranstaltungen erzwingen. Das ist zum einen eine Mentalitäts- und (manchmal auch) eine Kulturfrage. Aber der überwiegende Teil unserer Gartenfreunde ist gut untereinander vernetzt und gemeinsam haben wir noch immer große Aktionen (Weihnachtsmarktstände, Geländesanierungen, Spielplatzneugestaltung...) bravourös gemeistert. Darauf sind wir stolz.
Wenn es vereinzelt Pächter gibt, die mit der Vereinsmeierei nichts anfangen können, sich aber sonst vorbildlich verhalten, dann ist auch das ok.
Und zum Thema Alter: unsere Anlage ist über 110 Jahre alt. Es gibt über 70-jährige Gartenfreundinnen, die ihren Garten bereits von den Eltern! übernommen haben und sich prächtig mit den Youngstern verstehen. Toleranz und Hilfsbereitschaft sind die Basis für ein gutes Miteinander. -
TulpeGestern, 12:22Entweder über unseren Internetauftritt oder durch Bekanntschaft. Das Bewerberformular gefällt mir. Ich kann mir gut vorstellen, dass ihr wirklich gute Erfahrungen damit gemacht habt.
Unsere Russlanddeutschen sind zwar auch unter sich, aber mit ihnen komme ich gut klar. Sie bleiben zwar unter sichm aber sie sind aufgeschlossen und fragen mich wenigsten, wenn sie Probleme haben. Sie tauen langsam auf und darüber bin ich froh. Wenn sie Russisch sprechen, bitte ich sie in Russisch Deutsch zu sprechen. Das hilft ungemein und mittler Weile akzeptieren sie es. Das gute ist, sie wissen nicht wie viel Russisch ich verstehe. Sie sind manchmal einfach überrascht, wenn ich auf Russisch antworte.
-
Antworten: 3Letzter Beitrag: 29.09.2020, 10:25
-
Antworten: 13Letzter Beitrag: 10.06.2014, 14:45
-
Antworten: 3Letzter Beitrag: 14.08.2012, 02:23
-
Antworten: 4Letzter Beitrag: 03.07.2012, 07:11


Hier (Brandenburg) treibt der Wein von nur geschwollenen Knospen (an den sehr alten Reben) bis wollig und ein Blatt eingerollt!