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  1. Übernahme eines Pachtvertrages # 21
    Alfi

    auch Berlin

    Hmmm

    vielleicht kann ich nicht richtig lesen..... aber ....

    Also das mit zwei Kaufverträgen wie oben geschildert klappt bei uns in der Anlage nicht.

    Der Vorstand entscheidet wer der Nachpächter wird. ( und nicht der letzte Pächter)

    Dieser neue Pächter zahlt den Betrag welcher der Wertermittler aufgestellt hat. Wenn der neue Nutzer der Pacht nun den Krempel in der Laube und das Werkzeug NICHT haben kann der Alte seinen zweiten Kaufvertrag in die Haare schmieren und seinen Kram mit nehmen.

    So ist es auch richtig, die Kleingärten sollen allen Personenkreisen offen sein und eben nicht nur den „Besserverdienenden“ was dabei herauskommen würde wenn die Unsitte zweiter Kaufvertrag Fuß fassen würde.

    Wenn man einen Garten haben möchte muss man sich schon beim Verband bewerben und mit dieser Bewerbung anschließend beim Vorstand erscheinen. Nun kommt man auf die Warteliste. Da man sich ja genau für eine ganz bestimmte Parzelle bewerben kann muss diese Liste nicht mehr so lang sein.

    Nun übernimmt man für mehrer Zeitperioden die Pflege des „fremden“ Gartens und Schwub di Wupp steht man bei der Liste vorne. So kann man es jedenfalls in Berlin bei manchen KGK gestalten.

    Mit besten Wünschen
    m@rco

  2. Übernahme eines Pachtvertrages # 22
    Chris Arndt
    Ich kann das Problem gar nicht verstehen. Der Bleibt weiterhin der Pachtgarten der guten Freundin
    und gut ist es. Eine Hängepartie kann man auch über viele Jahre aufrecht erhalten.

    LG Chris

  3. Übernahme eines Pachtvertrages # 23
    Tulpe
    Zitat Zitat von Alfi Beitrag anzeigen
    Nun übernimmt man für mehrer Zeitperioden die Pflege des „fremden“ Gartens und Schwub di Wupp steht man bei der Liste vorne. So kann man es jedenfalls in Berlin bei manchen KGK gestalten.
    Hier möchte ich mal diesen Beitrag des LV Berlin einfließen lassen.
    https://www.gartenfreunde-berlin.de/...htigungen/1763

    Je nachdem wo man wohnt und wie groß die Nachfrage nach Gärten ist, würde ich mit den Vorstand sprechen.

  4. Übernahme eines Pachtvertrages # 24
    MySchlosshof
    @Tulpe: Ein guter und wichtiger Hinweis. Als Vorstand möchte ich mir in unserer Anlage keine Gartenfreunde ‚unterjubeln‘ lassen. Es spricht nichts dagegen, wenn sich Pächter bei der Gartenpflege unterstützen lassen oder mit Freunden gemeinsam den Garten nutzen. Das kommt bei uns häufig vor. Aber unser Vertrags- und Ansprechpartner bleiben diejenigen, die den Pachtvertrag unterzeichnet haben. Allerdings spricht bei Eignung auch nichts dagegen, daß Freunde/Verwandte den Pachtvertrag übernehmen. Aber auch dann nur nach Erstellung einer Wertermittlung und Erfüllung der evtl. Auflagen (z.B. Entfernung von Monsterkoniferen ;o).

    Ich bin mitunter irritiert, wie unterschiedlich die Regelungen bei der Weiterverpachtung der Gärten gehandhabt werden. Bei uns werden ausschließlich Gärten nach der Wertermittlung vergeben. Erst wenn die Gärten längere Zeit keine Interessenten finden, mindern wir in Abstimmung mit den Vorpächter die Entschädigungssumme. So ist das bei uns in der Satzung geregelt. Da die Laube vollständig geräumt übergeben werden muß, gibt es auch kaum Probleme mit der Übernahme von Teilen des Inventars oder der Geräte. Die muß niemand zum (überhöhten) Preis übernehmen. Unsere Gärten sind daher keine Spekulationsobjekte, an denen sich ein Vorpächter unzulässig bereichern kann. Und das ist gut so!

    Grüße aus dem KGV-Schlosshof

  5. Übernahme eines Pachtvertrages # 25
    Chris Arndt
    In Gartenvereinen, wo es eine Warteliste gibt, herrschen andere Bedingungen. Es gibt aber
    auch Gartenvereine mit viel Leerstand. Da sieht es anders aus. Hier geht es darum, welche
    Gartenanlage ist die nächste, die aufgelöst wird. Auch in der Gartenanlage, wo ich meine
    Pachtgärten habe, beträgt der Leerstand etwa 30 %. Der Leerstand liegt mit Sicherheit
    nicht an der überhöhten Gartenpacht. Hier ist man froh, wenn die Gärten bewirtschaftet
    werden.

    LG Chris

  6. Übernahme eines Pachtvertrages # 26
    Tulpe
    Wo ein großer Leerstand ist, sollte der Vorstand aktiv werden/sein. Eine Internetseite des Vereins kann evtl. helfen, aber auch ein Inserat. Eine gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde ist auch von Vorteil. Für einen Vorstand ist dies nicht leicht und vorallem mit dem Hintergrund Vorsitzender will keine machen.

  7. Übernahme eines Pachtvertrages # 27
    Chris Arndt
    Manchmal gibt es auch Neubelegungen von Gärten. Das sind aber meistens solche Gärten
    mit Bungalow sowie Strom- und Wasseranschluss, für fast nichts. Die Gartenfreunde hier in der
    Gegend die einen Garten suchen sind sehr verwöhnt. Es ist auch bequemer, sich in ein fertiges
    Nest zu setzen. Der Anbau von Gartenerzeugnissen lässt immer mehr nach. Das wird erst wieder,
    wenn das Gemüse doppelt so teuer wird, wie jetzt.

    LG Chris

  8. Übernahme eines Pachtvertrages # 28
    Michi1
    Chris, ich glaub das das nichts bringt wenn Gartenerzeugnisse teuerer werden. Die die ein "Wochenendhaus" und so sind viele ausgestattet bestitzen, denen ist es egal warum es überhaupt Kleingartenanlagen gibt.

  9. Übernahme eines Pachtvertrages # 29
    MySchlosshof
    Das Problem der Leerstände hat sich im ländlichen Bereich sicherlich seit vielen Jahren verschärft. Mit der Folge, daß Vorstände die Not haben geeignete Bewerber zu finden oder die freien Gärten zu unterhalten. Hier ist man oft zu Kompromissen bei den Interessenten bereit, die kaum dem Sinn und Zweck der Nutzung eines Kleingartens entsprechen.
    Aber selbst dort, wo die Nachfrage nach einem Garten groß ist, kämpfen wir zunehmend mit der Einstellung der Pächter, daß ein Kleingarten ausschließlich der Erholung dient. Wenn der Hauptzweck (Anbau von ein- und mehrjährigen Gemüse und Obst) nicht mehr erfüllt wird, schaffen wir eine Begehrlichkeit bei Spekulanten und politischen Entscheidungsträgern, Kleingärten in Bauland umzuwandeln. Hier hat ein Zeitungsartikel in Berlin unlängst für Aufsehen gesorgt. Weg mit ein Drittel der Schrebergärten und schon gibt es tausende von Wohnungen.
    Wir steuern dem bewusst entgegen und drängen auf die Einhaltung der 1/3-Regelung. Wer dem nicht folgen mag, muß sich eine andere Freizeitgestaltung suchen. Bewerber gibt es - zumindest bei uns - reichlich.
    Aber ich komme vom Thema ab. Freunde, die unsere betagten Pächter bei der Bewirtschaftung (temporär) unterstützen, sind willkommen und qualifizieren sich auf diese Weise für einen eigenen Pachtvertrag. Und das ist für einen Vorstand entscheidend.
    Gärtnerische Grüße aus Liebefeld

  10. Übernahme eines Pachtvertrages # 30
    Michi1
    Die Gesetze , einschließlich der 1/3 Regelung halten wir schon seit Beginn der Anlage, vor ca. 39 Jahren strickt ein und haben immer welche auf der Warteliste. Es funktioniert also auch so.

  11. Übernahme eines Pachtvertrages # 31
    JanLeeHooker
    Wir nutzen den Garten absolut kleingärtnerisch. Ich denke es gibt zu Corona-Zeiten aber eine Menge Bewerber die eher eine Freizeitnutzung im Auge haben. Bei uns kann sich der Vorstand sicher sein engagierte Kleingärtner aufzunehmen. Leider ist unsere Vorsitzende oft etwas schwierig. Es werden von ihr eher Familien mit Kindern bevorzugt. Da wir keine Kinder haben könnte ich mir gut vorstellen, dass Sie uns Steine in den Weg legen wird.

  12. Übernahme eines Pachtvertrages # 32
    Tulpenfreundin
    Zitat Zitat von MySchlosshof Beitrag anzeigen
    Ich bin mitunter irritiert, wie unterschiedlich die Regelungen bei der Weiterverpachtung der Gärten gehandhabt werden. Bei uns werden ausschließlich Gärten nach der Wertermittlung vergeben. Erst wenn die Gärten längere Zeit keine Interessenten finden, mindern wir in Abstimmung mit den Vorpächter die Entschädigungssumme. So ist das bei uns in der Satzung geregelt. Da die Laube vollständig geräumt übergeben werden muß, gibt es auch kaum Probleme mit der Übernahme von Teilen des Inventars oder der Geräte. Die muß niemand zum (überhöhten) Preis übernehmen. Unsere Gärten sind daher keine Spekulationsobjekte, an denen sich ein Vorpächter unzulässig bereichern kann. Und das ist gut so!
    Grüße aus dem KGV-Schlosshof
    Auch ich bin irritiert über die unterschiedlichen Regelungen. Bei uns läuft es fast genauso wie bei Euch. Der Unterschied ist nur, dass die Laube nicht zwingend vollständig geleert übergeben werden muss. Das ist nur der Fall, wenn der potentielle Neupächter nichts übernehmen möchte. Falls er das doch will, einigt er sich über die "Ablösesumme" mit dem abgebenden Pächter. Damit hat der Vorstand bzw. BV nichts zu tun. Aber ob ein Interessent das Zeugs (ganz oder teilweise) übernehmen will oder nicht, ist für den Vorstand ganz ausdrücklich kein Kriterium, ob der dann den Garten bekommt.

    Das funktioniert bei uns gut.

  13. Übernahme eines Pachtvertrages # 33
    MySchlosshof
    Auch wir haben einige Jahre Familien den Vorzug gegeben um der Überalterung entgegen zu wirken. Gegenwärtig steuern wir wieder auf die Generation um die 50-60 zu. Die Mischung macht es.
    Entscheidet die Vorsitzende allein über Nachfolger? Das wäre schon bedenklich. Sucht das freundliche Gespräch, gern auch mit Kaffee&Kuchen oder einem Aufgesetzten Mit Essen gewinnt man Hunde und Vorstände für sich

  14. Übernahme eines Pachtvertrages # 34
    JanLeeHooker
    Zitat Zitat von MySchlosshof Beitrag anzeigen
    Auch wir haben einige Jahre Familien den Vorzug gegeben um der Überalterung entgegen zu wirken. Gegenwärtig steuern wir wieder auf die Generation um die 50-60 zu. Die Mischung macht es.
    Entscheidet die Vorsitzende allein über Nachfolger? Das wäre schon bedenklich. Sucht das freundliche Gespräch, gern auch mit Kaffee&Kuchen oder einem Aufgesetzten Mit Essen gewinnt man Hunde und Vorstände für sich
    Ich weiß nicht genau wer alles darüber entscheidet oder wie das normalerweise ablaufen sollte. Unsere Vorsitzende macht leider sehr viele Alleingänge. Ich denke zum Einen Corona bedingt aber auch weil kaum jemand mit ihr zurecht kommt. Wenn Sie jemanden nicht mag kann Sie sehr ungemütlich werden. Ich kenne im Verein niemanden der gerne mit ihr zu tun hat.
    Eine Überalterung wäre durch uns nicht möglich. Wir sind beide Ende 30 aber sind nunmal nicht mit Kindern gesegnet. Das hat die Natur so entschieden. Dass dadurch ein Nachteil entsteht ist meiner Meinung nach schon etwas unfair. Ich finde Kleingärten sollten im Jahr 2021 auch für kinderlose Paare, homosexuelle und andere Familienformen zugänglich sein. Wie du schon sagst, die Mischung macht es.

  15. Übernahme eines Pachtvertrages # 35
    Michi1
    Es gibt bei uns eine Warteliste und danach wird vorgegangen. Ist das einfachste. Eintragen lassen und abwarten.

  16. Übernahme eines Pachtvertrages # 36
    JanLeeHooker
    Zitat Zitat von Michi1 Beitrag anzeigen
    Es gibt bei uns eine Warteliste und danach wird vorgegangen. Ist das einfachste. Eintragen lassen und abwarten.
    Die Warteliste ist voll. Da wird niemand mehr aufgenommen. Oder macht es einen Unterschied, wenn man als Fördermitglied auf eine bestimmte Parzelle eingetragen ist?

  17. Übernahme eines Pachtvertrages # 37
    Michi1
    Keine Ahnung, was soll ein Fördermitglied überhaupt sein? Ergibt das Sinn?
    Auch habt ihr dann keine Chance an einen Garten zu kommen wenn schon viele vor euch eingetragen sind. Das ist es egal ob mit oder ohne Kinder.

  18. Übernahme eines Pachtvertrages # 38
    Tulpenfreundin
    Mein Tipp wäre derselbe wie der von Chris: redet mit Eurer Freundin, dass sie den Pachtvertrag behält und bewirtschaftet den Garten weiter wie gehabt. Solange sie ab und zu vorbeikommt, wird da sicher nichts dagegen einzuwenden sein. Offiziell klar, aber das wird doch meist so gehandhabt, dass die Vorstände das zulassen.

    Unsere Nachbarin hat zwei Bekannte, die sich intensiv um den Garten kümmern, und alle paar Wochenenden kommt sie mit ner Freundin vorbei, dann sitzen sie zu zweit oder auch zu viert im Garten und trinken Kaffee. Keiner sagt was. Der Garten ist top gepflegt - alles gut.

  19. Übernahme eines Pachtvertrages # 39
    MySchlosshof
    Wir führen keine formellen Wartelisten mehr, registrieren aber wohl, wer sich regelmäßig um einen Garten bemüht. Da wir mit allen (in Frage kommenden) Interessenten Einzelgespräche führen, erhalten wir schnell einen Eindruck, ob die Interessen unseres Vereins sich mit den Interessen der Bewerber decken. Wartelisten haben den Nachteil, daß dann erwartet wird, man geht der Reihe nach vor. Da wir immer versuchen den passenden Pächter zum jeweiligen Garten zu finden, gewinnen wird damit die Möglichkeit Bewerber vorzuziehen (oder nach Hinten zu stellen), sofern sie für einen bestimmten Garten geeigneter erscheinen. Schließlich sollen sich die unmittelbaren Nachbarn gut miteinander verstehen. Wenn ich einer fünfköpfige Familie mit kleinen Kindern einen Garten gebe, wo alle Nachbarn im Rentenalter sind und ihre (sonntägliche) Ruhe haben wollen, ist der Ärger mitunter vorprogrammiert. Befinden sich hingegen bereits Familien in unmittelbarer Nachbarschaft, ist das i.d.R. für alle entspannter. Und Stress mit Befindlichkeiten einzelner Gartenfreunde haben wir bereits genug.
    Dieses Verfahren hat sich in den letzten 10 Jahren sehr gut bewährt. Als Vorstand sind wir keinem Bewerber Rechenschaft schuldig, nach welchen Kriterien wir anbieten. Wir sind inzwischen eine gute Mischung aus Alt, Jung, Familien, Alleinstehenden, Schwule&Lesben und verschiedener Nationalitäten. Alles da, nur keine Faschos!

  20. Übernahme eines Pachtvertrages # 40
    Tulpe
    Zitat Zitat von MySchlosshof Beitrag anzeigen
    Dieses Verfahren hat sich in den letzten 10 Jahren sehr gut bewährt. Als Vorstand sind wir keinem Bewerber Rechenschaft schuldig, nach welchen Kriterien wir anbieten.
    Wir haben zwar eine Warteliste, aber dort ist auch verankert - wie viel Personen einen Garten möchten (mit und ohne Kinder). Wie ihr versuchen wir, die Gärten so zu verteilen, dass es in der Nachbarschaft entspannt zu geht.
    Wir halten uns auch nicht an die Reihenfolge auf der Liste. Ich kann genau die Familie mit Kindern raussuchen und ihnen einen Garten anbieten.
    Bei der letzten Begehung habe ich erfahren, dass das Pärchen nur auf Erholung aus ist. Ob wir sie noch einmal einladen - ist fraglich.

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