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Michi1
Ich habe gerade die Rede von Markus Söder gehört und wenn es nicht anders geht, wird in Bayern eine Ausgangssperre verordnet. Da können so viele auf § herumreiten wie sie wollen aber, wenn nichts hilft? Das Leben ist so kostbar da können vielleicht auch die die gegen alles sind vielleicht einmal umdenken.
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Florian1
Wenn es im Rahmen der Volksgesundheit nötig ist, wird es auch eine generelle Ausgangssperre geben.
Das ist "ein Federstrich" und so ein Gesetz wird, falls nötig, in Kraft gesetzt.
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katherlieschen
Schon zur eigenen Sicherheit und der der Familie.
Besinnt euch auf euer Zuhause und auf eure Lieben.
lg. Katherlieschen
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Dachgärtner
Und dieses Bundesrecht verweist auf die zuständigen Behörden, und das sind die der Bundesländer (steht in §2). In diesem Fall fände ich eine zentrale Abwicklung auch besser, die ist bisher aber wirklich nicht vorgesehen.
Sorry, das ich bei weitem nicht so viel Mist schreibe, wie es manche hier gerne hätten.
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Florian1
@shogun, Katherlieschen,
leider sind meine "Danke" alle. Da stimme ich euch voll zu.
Wir sehen das auch ganz gelassen. Jetzt kommt das große "ABER":
Wir haben ein großes Grundstück und auch erfüllende Hobbys, so dass wir in unserer Bewegung nicht dramatisch eingeschränkt wären. Meine Gedanken sind aber bei den Mitmenschen, die nur eine kleine Etagenwohnung, vielleicht sogar noch ohne Balkon haben. Das wird hart.
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Florian1
Hier mal etwas zum Nachdenken, im übertragenen Sinn so aktuell wie nie zuvor, wie ich meine
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katherlieschen
Ja, das sollte eigentlich für immer gelten und nicht nur in schweren Zeiten.
lg. Katherlieschen
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Gast42195
Nicht nur das: Auch dürfte es schwierig werden, Ordnungsmaßnahmen gegen die "Zuwiderhandlung" der Ausgangssperre durchzusetzen, also eine Bestrafung in irgendeiner Form stelle ich mir sehr schwierig vor. Insofern bin ich bei dir: Die Gesetzeslage kennt so etwas aktuell nicht und die Verfügungen sind nicht in letzter Konsequenz durchsetzbar.
Wenn sich allerdings 99% der Leute mit dem Begriff, den es nicht gibt, so arrangieren, dass sie sich daran halten, ist ja schon etwas gewonnen. Darauf wird wohl gesetzt und auch deshalb preschen einzelne kleine Kreise als Testballon vor. Was an sich ja auch nicht so schlecht ist.
Wovon man komischerweise keinen Gebrauch macht, ist, bestimmte Gebiete komplett abzuriegeln und den Zugang zu kontrollieren. Damit meine ich insbesondere Innenstädte oder andere Zentren mit hohem Publikumsverkehr. Dafür hätten sie temporär die gesetzlichen Möglichkeiten auch komplett ohne Seuche. Da will man wohl die Bilder von Polizei / BW und Sperreinrichtungen auf den Straßen vermeiden. Zielführender wäre es.
LG
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Florian1
Genau das hat die Stadt Minden getan, tron. Öfentliche Spielplätze, Bouleplätze gesperrt, größere Zusammenkünfte und Ähnliches sind bis auf Weiteres untersagt. Es wir kontrolliert. Bei Zuwiderhandlung droht ein Zwangsgeld bis zu 50.000,00€ oder andere Zwangsmaßnahmen.
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shogun
Hier ein Bericht aus der heutigen Tageszeitung über meinen "Lieblings-Edekamarkt", für den ich öfter auch mal einen kleinen Umweg fahre.
Und ja, der Marktleiter hat vollkommen Recht, dass er sich gegen die Sonntagsöffnung sträubt.
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Michi1
Die Sonntagsöffnung ist ja keine Pflicht. Kann freiwillig gemacht werden. Muss aber durch Ausnahmegenehmigung vorgeschlagen werden da es sonst strafbar ist.
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Hostafrau
Mir scheint, hier haben einige mehr Angst vor einer Ausgangssperre als vor dem Virus

Wenn einige Menschen nicht so ignorant diesem Thema gegenüber wären, wäre das überhaupt spruchreif .
Ich habe das gestern schon in der Gartenpforte geschrieben:
Am Montag im Discounter saßen zwei ältere Kassiererinnen so richtig fertig in ihrer Kassenzone.
Alle 5 jungen Kollegen haben sich krank schreiben lassen und die Beiden sollen nun den Laden am laufen halten.
Im Grunde genommen alles der Unvernuft einiger Menschen und
unserer Regierung geschuldet die alles noch weiter herauszögert statt rigeros durchzugreifen.
Ich bin echt gespannt, wie lange es noch dauert bis ein Ausgangsverbot verhangen wird.
In Berlin wird geshoppt und relaxt als wenn alle im Urlaub wären.
In der Eisdiele haben sie gestern in Dreierreihen angestanden, Schulter an Schulter.
Auf dem Tempelhofer Feld wird sich dicht an dicht gesonnt u.s.w.
Ja merken die denn nix mehr?
Heute brachten sie in den Nachrichten, wie Coronapartys in Bayern aufgelöst werden mussten...ja ich glaub es hackt!
Die werden übrigens allerorts in D gefeiert.
Bei soviel Ignoranz und Überheblichkeit befürworte ich den Ausnahmezustand
und der wird auch hoffentlich nicht mehr lange auf sich warten lassen.
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Florian1Brigitte 100% Zustimmung.Bei soviel Ignoranz und Überheblichkeit befürworte ich den Ausnahmezustand
und der wird auch hoffentlich nicht mehr lange auf sich warten lassen.
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Michi1
Auch ich stehe voll dahinter.
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shogun
wir haben hier in unserem kleinen Dorf außergewöhnlich viele Kinder und Jugendliche im Vergleich zur Einwohnerzahl.
Mir fällt auf, dass vormittags keines von ihnen zu sehen ist. Sie scheinen tatsächlich über ihrem auferlegten Lern-Pensum zu sitzen und erst am Nachmittag sieht man sie per Rad , Rollerblades u.s.w. auf der Straße.
Wie ich von einigen Müttern gehört habe, wurden sie gut mit Lernaufträgen eingedeckt und die Kommunikation mit den Schulen funktioniert prima.
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Margit H.
Ich habe gestern einen Kurzbeitrag über Venedig gesehen --- die "Natur" erholt sich und die Wasserqualität auch.... sollte denn Verantwortlichen/Geldgierigen schon zu denken geben....
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Gafo
Schon die alten Römer wußten:
Befehle nichts, was du nicht auch durchsetzen kannst!
Daher sind Innenstadtabsperrungen problematisch, schon wegen der Versorgung.
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Michi1
Wenn es Frankreich schafft, warum soll es dann bei uns nicht funktionieren. Personal zum Kontrollieren ist ja frei da Großveranstaltungen und Demos verboten sind.
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Florian1
Hier mal die Allgemeinverfügung der Stadt Minden im Wortlaut
Neue Allgemeinverfügung Stadt Minden: Diese Änderungen gibt es ab Donnerstag
Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus setzt die Stadt Minden zügig die Erlasse der Landesregierung um. Ab Donnerstag, 19. März 2020, tritt eine neue Allgemeinverfügung in Minden in Kraft. Folgende Änderungen haben sich ergeben:
- Es gibt keine Differenzierung zwischen einer privaten und einer öffentlichen Veranstaltung, denn Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt. Hiervon umfasst sind auch Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte und ähnliche Veranstaltungen.
- Der Betrieb von Minigolfanlagen, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten, Tierparks, Spiel-und Bolzplätzen und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt.
- Der Betrieb in Sportstätten und Fitnessstudios sowie Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen und jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt.
- Die Nutzung von privaten und öffentlichen Spielplätzen ist verboten.
- Auch untersagt ist der Betrieb von: Kneipen, Cafés, Bars (inklusive Hotelbars), Clubs, Diskotheken, Shisha Bars, Tanzlokale sowie Schank- und Speisewirtschaften mit Musikvorführung und Tanz und ähnlichen Einrichtungen und die Durchführung von Reisebusreisen.
- Nicht zu schließen ist der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
Alle anderen Verkaufsstellen des Einzelhandels sind zu schließen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.
- Sämtliche Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes haben die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen zu treffen.
Dies kann beispielsweise durch die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden:
• zwei Meter Abstand zwischen den einzelnen Personen im Zugangsbereich sowie im Kassenbereich
• Umsetzung der Hygienemaßnahmen entsprechend der RKI- Richtlinien
• Gut sichtbarer Aushang der Hygienehinweise entsprechend der RKI-Richtlinien
- Der Zugang zu Einkaufszentren, „shopping-malls“ oder „factory outlets“ und vergleichbaren Einrichtungen ist nur gestattet, wenn sich dort nicht zu schließende Einrichtungen (Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel) befinden, und nur zu dem Zweck diese Einrichtungen aufgesucht werden.
- Der Zugang zu Mensen, Restaurants und Speisegaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen wird sowohl für den Innen-als auch den Außenbereich beschränkt. Der Aufenthalt ist nur unter folgenden Auflagen gestattet:
• Restaurants und Speisegaststätten dürfen nur in der Zeit von 6.00 bis 15.00 Uhr geöffnet sein
• Hygienemaßnahmen entsprechend der jeweils geltenden RKI-Richtlinien sind umzusetzen
- Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt.
Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Anordnungen wird ein Zwangsgeld in Höhe von 50.000 Euro oder unmittelbarer Zwang angedroht.
(Quelle: Mindener Tageblatt vom 19.03.2020)Geändert von Florian1 (19.03.2020 um 11:10 Uhr) Grund: Quellenangabe
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Auch von mir zum heutigen Tag Blumen für die Mütter. :sonnenblumen: